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Handball Nachwuchs Sponsoring des BSV RW Sursee
STATUTEN
Artikel 1: Name
Artikel 1: Name
Unter dem Namen 'Club-2000' besteht mit Sitz in Sursee ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60 ff.
Artikel 2: Zweck
Artikel 2: Zweck
Der Zweck des Vereins besteht darin, den Nachwuchsbereich des BSV Rot-Weiss Sursee finanziell zu unterstützen und die Kameradschaft unter den Mitgliedern zu pflegen. Von den eingehenden Sponsoringbeiträgen stehen dem Vorstand max. 20% für Administration, Promotion und für die Organisation der Generalversammlung zur Verfügung. Die restlichen 80% bilden den sogenannten Nachwuchs-Sponsoring-Pot, über dessen Verwendung die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes befindet.
Artikel 3: Mitgliedschaft
Artikel 3: Mitgliedschaft
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die gewillt sind, den jährlichen Sponsoringbeitrag von mindestens Fr. 120.-- zu bezahlen.
Der Mitgliederstamm wird nicht veröffentlicht. Einsicht wird nur Vereinsmitgliedern gewährt, welche ein schriftliches Gesuch an den Vorstand einreichen.
Artikel 4: Kündigung der Mitgliedschaft
Artikel 4: Kündigung der Mitgliedschaft
Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des jährlichen Sponsoringbeitrages innert 60 Tagen nach erfolgter Mahnung.
Artikel 5: Organe
Artikel 5: Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Rechnungsrevisor
Artikel 6: Generalversammlung
Artikel 6: Generalversammlung
Die Einladung einer Generalversammlung hat schriftlich, unter Beobachtung einer Frist von 14 Tagen und unter Angabe der Traktanden zu erfolgen. Die Generalversammlung, welche das oberste Organ des Vereins bildet, muss vom Vorstand bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres einberufen werden.
Der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder können nach Notwendigkeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen. Mitglieder, welche eine ausserordentliche Generalversammlung fordern, müssen beim Vorstand eine schriftliche Erklärung einreichen, welche von mindestens 1/3 der Vereinsmitglieder unterzeichnet ist.
Artikel 7: Statutarische Geschäfte
Artikel 7: Statutarische Geschäfte
Die Generalversammlung behandelt die folgenden statutarischen Geschäfte:
1) Protokoll
2) Abnahme des Jahresberichtes
3) Aufnahme neuer Mitglieder
4) Abnahme der Jahresrechnung
5) Budget / Verwendung Nachwuchs-Sponsoring-Pot
6) Wahl des Vorstandes
7) Wahl des Rechnungsrevisors
8) Anträge (haben bis zur GV schriftlich zu erfolgen)
9) Verschiedenes
Artikel 8: Wahlen / Abstimmungen
Artikel 8: Wahlen / Abstimmungen
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in der Regel in offenen Abstimmungen gefasst. Jedes Mitglied hat jedoch das Recht, geheime Abstimmungen zu beantragen.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfordern das einfache Mehr. Der Präsident und der Rechnungsrevisor werden durch Einzelwahl bestimmt. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden global gewählt. Den Vereinsmitgliedern steht das Recht zu, Einzelwahl zu beantragen.
Statutenänderungen erfordern eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Bei mehreren Anträgen kommt zuerst jener des Vorstandes zur Abstimmung.
Artikel 9: Vorstand
Artikel 9: Vorstand
Der Vorstand führt den Verein und erledigt die anfallenden Vereinsgeschäfte, soweit sie in seine Kompetenz fallen. Er ist für alle Beschlüsse zuständig, die gemäss Statuten nicht ausdrücklich der Generalversammlung zustehen. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern:
- Präsident
- Kassier
- Sponsoring-Verantwortlicher
Bedingung: Mindestens eine Person muss auch Mitglied des BSV-Sursee sein.
Artikel 10: Unterschriftenregelung
Artikel 10: Unterschriftenregelung
Die rechtsgültige Unterschrift des Vereins führen der Präsident und der Kassier kollektiv zu zweien.
Artikel 11: Revision Jahresrechnung
Artikel 11: Revision Jahresrechnung
Mit der überprüfung der Jahresrechnung wird ein Rechnungsrevisor betraut. Er erstellt der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht mit Antrag.
Artikel 12: Amtszeit
Artikel 12: Amtszeit
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder und des Rechnungsrevisors beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Artikel 13: Rechnungsabschluss
Artikel 13: Rechnungsabschluss
Der ordentliche Rechnungsabschluss erfolgt jeweils per 31. Dezember, erstmals am 31. Dezember 2001.
Artikel 14: Haftung
Artikel 14: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche persönliche Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.
Artikel 15: Vereinsauflösung
Artikel 15: Vereinsauflösung
Solange mindestens 3 Mitglieder dem Verein angehören, kann dieser nicht aufgelöst werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen vollumfänglich der Nachwuchs-Abteilung des BSV Rot-Weiss Sursee zu.
Schlusswort
Schlusswort
Die vorstehenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung des 'Club-2000' am 31. Dezember 2000 genehmigt.
Sursee, 31. Dezember 2000
Der Präsident Der Kassier

