STATUTEN
  • ZWECK & ZIEL
  • NEWS & EVENTS
  • STATUTEN
  • GV-INFO'S
  • VORSTAND
  • MITGLIEDSCHAFT
  • GALERIE
  • STATUTEN

SPONSOREN

PARTNER

LINKS...

Handball Nachwuchs Sponsoring des BSV RW Sursee

STATUTEN

Artikel 1: Name

Artikel 1: Name

Unter dem Namen 'Club-2000' besteht mit Sitz in Sursee ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60 ff.

Artikel 2: Zweck

Artikel 2: Zweck

Der Zweck des Vereins besteht darin, den Nachwuchsbereich des BSV Rot-Weiss Sursee finanziell zu unterstützen und die Kameradschaft unter den Mitgliedern zu pflegen. Von den eingehenden Sponsoringbeiträgen stehen dem Vorstand max. 20% für Administration, Promotion und für die Organisation der Generalversammlung zur Verfügung. Die restlichen 80% bilden den sogenannten Nachwuchs-Sponsoring-Pot, über dessen Verwendung die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes befindet.

Artikel 3: Mitgliedschaft

Artikel 3: Mitgliedschaft

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die gewillt sind, den jährlichen Sponsoringbeitrag von mindestens Fr. 120.-- zu bezahlen.
Der Mitgliederstamm wird nicht veröffentlicht. Einsicht wird nur Vereinsmitgliedern gewährt, welche ein schriftliches Gesuch an den Vorstand einreichen.

Artikel 4: Kündigung der Mitgliedschaft

Artikel 4: Kündigung der Mitgliedschaft

Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des jährlichen Sponsoringbeitrages innert 60 Tagen nach erfolgter Mahnung.

Artikel 5: Organe

Artikel 5: Organe

Die Organe des Vereins sind:
      - Generalversammlung
      - Vorstand
      - Rechnungsrevisor

Artikel 6: Generalversammlung

Artikel 6: Generalversammlung

Die Einladung einer Generalversammlung hat schriftlich, unter Beobachtung einer Frist von 14 Tagen und unter Angabe der Traktanden zu erfolgen. Die Generalversammlung, welche das oberste Organ des Vereins bildet, muss vom Vorstand bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres einberufen werden.
Der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder können nach Notwendigkeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen. Mitglieder, welche eine ausserordentliche Generalversammlung fordern, müssen beim Vorstand eine schriftliche Erklärung einreichen, welche von mindestens 1/3 der Vereinsmitglieder unterzeichnet ist.

Artikel 7: Statutarische Geschäfte

Artikel 7: Statutarische Geschäfte

Die Generalversammlung behandelt die folgenden statutarischen Geschäfte:
 
1) Protokoll
2) Abnahme des Jahresberichtes
3) Aufnahme neuer Mitglieder
4) Abnahme der Jahresrechnung
5) Budget / Verwendung Nachwuchs-Sponsoring-Pot
6) Wahl des Vorstandes
7) Wahl des Rechnungsrevisors
8) Anträge (haben bis zur GV schriftlich zu erfolgen)
9) Verschiedenes

Artikel 8: Wahlen / Abstimmungen

Artikel 8: Wahlen / Abstimmungen

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in der Regel in offenen Abstimmungen gefasst. Jedes Mitglied hat jedoch das Recht, geheime Abstimmungen zu beantragen.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfordern das einfache Mehr. Der Präsident und der Rechnungsrevisor werden durch Einzelwahl bestimmt. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden global gewählt. Den Vereinsmitgliedern steht das Recht zu, Einzelwahl zu beantragen.
Statutenänderungen erfordern eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Bei mehreren Anträgen kommt zuerst jener des Vorstandes zur Abstimmung.

Artikel 9: Vorstand

Artikel 9: Vorstand

Der Vorstand führt den Verein und erledigt die anfallenden Vereinsgeschäfte, soweit sie in seine Kompetenz fallen. Er ist für alle Beschlüsse zuständig, die gemäss Statuten nicht ausdrücklich der Generalversammlung zustehen. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern:
      - Präsident
      - Kassier
      - Sponsoring-Verantwortlicher

Bedingung:  Mindestens eine Person muss auch Mitglied des BSV-Sursee sein.

Artikel 10: Unterschriftenregelung

Artikel 10: Unterschriftenregelung

Die rechtsgültige Unterschrift des Vereins führen der Präsident und der Kassier kollektiv zu zweien.

Artikel 11: Revision Jahresrechnung

Artikel 11: Revision Jahresrechnung

Mit der überprüfung der Jahresrechnung wird ein Rechnungsrevisor betraut. Er erstellt der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht mit Antrag.

Artikel 12: Amtszeit

Artikel 12: Amtszeit

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder und des Rechnungsrevisors beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

Artikel 13: Rechnungsabschluss

Artikel 13: Rechnungsabschluss

Der ordentliche Rechnungsabschluss erfolgt jeweils per 31. Dezember, erstmals am 31. Dezember 2001.
 

Artikel 14: Haftung

Artikel 14: Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche persönliche Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 15: Vereinsauflösung

Artikel 15: Vereinsauflösung

Solange mindestens 3 Mitglieder dem Verein angehören, kann dieser nicht aufgelöst werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen vollumfänglich der Nachwuchs-Abteilung des BSV Rot-Weiss Sursee zu.

Schlusswort

Schlusswort

Die vorstehenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung des 'Club-2000' am 31. Dezember 2000 genehmigt.

Sursee, 31. Dezember 2000


Der Präsident                          Der Kassier

 

 

 

 
This layout is based on © YAML | CLUB-2000 | Postfach 86 | 6210 Sursee | E-Mail: club-2000@bluewin.ch
T3NET